Verhaltenskodex für Lieferanten

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Verhaltenskodex für Lieferanten

Als Özpekler Su Ürünleri erwarten wir von unseren Rohstofflieferanten, die in der Futtermittelproduktion eingesetzt werden, dass sie die Verhaltensregeln einhalten und ihre Tätigkeiten mit dieser Verantwortung fortsetzen – als ein Unternehmen, das sich das Ziel einer nachhaltigen Produktion gesetzt hat, die in jeder Phase der Futtermittelproduktion die Natur und die Umwelt respektiert.

Als Özpekler Su Ürünleri erklären wir hiermit, dass wir den Einkauf von Produzenten und Komponentenherstellern, die den Lieferanten-Verhaltenskodex nicht einhalten, einstellen und keine weiteren Käufe von ihnen tätigen werden.

Das Unternehmen Özpekler hat das Recht, seine Lieferanten zu auditieren.
Lieferanten sind verpflichtet, während der Audits transparente Informationen bereitzustellen.
Abweichungen müssen sofort gemeldet und korrigiert werden.
Bei einem ersten Verstoß werden eine Verwarnung und Korrekturmaßnahmen verlangt.
Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen kann der Vertrag beendet werden.
Bei Rechtsverstößen werden die zuständigen Behörden benachrichtigt.

1. Alle erforderlichen gesetzlichen Lizenzen und Genehmigungen besitzen.

  • Lieferanten müssen über alle erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Zertifikate für ihre Tätigkeiten verfügen.
  • Die Dokumente müssen aktuell gehalten und bei Audits vorgelegt werden können.

2. Einhaltung der geltenden Arbeitsgesetze und -vorschriften.
  • Alle nationalen und internationalen Arbeitsgesetze, Vorschriften und Standards müssen eingehalten werden.
  • Gesetzesänderungen sollten verfolgt und die Einhaltung sichergestellt werden.

3. Kein Einsatz oder Unterstützung von Zwangsarbeit, Sklaverei oder Menschenhandel.
  • Es ist verboten, Mitarbeiter gegen ihren freien Willen zu beschäftigen.
  • Menschenhandel, Sklaverei und Schuldknechtschaft sind strengstens untersagt.

4. Schutz von Kindern und jungen Arbeitnehmern.
  • Kinderarbeit darf nicht eingesetzt werden.
  • Junge Arbeitnehmer dürfen nur im gesetzlichen Rahmen und in sicheren Tätigkeiten beschäftigt werden.

5. Keine Diskriminierung von Mitarbeitern.
  • Es darf keine Diskriminierung aufgrund von Rasse, Religion, Sprache, Geschlecht, Alter, Behinderung, politischer Meinung usw. geben.
  • Das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ sollte befolgt werden.

6. Bereitstellung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds.
  • Die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter müssen gewährleistet werden.
  • Persönliche Schutzausrüstung und Arbeitssicherheitsunterweisungen müssen bereitgestellt werden.

7. Achtung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen.
  • Das Recht der Arbeitnehmer, Gewerkschaften beizutreten und Kollektivverhandlungen zu führen, muss respektiert werden.
  • Die Ausübung dieser Rechte darf nicht behindert werden.

8. Transparente Arbeitsverträge.
  • Mit den Arbeitnehmern müssen schriftliche und rechtskonforme Arbeitsverträge abgeschlossen werden.
  • Die Verträge sollten Aufgabenbeschreibung, Lohn, Arbeitszeiten und Rechte klar darlegen.

9. Zahlung von Löhnen auf oder über dem gesetzlichen Mindestlohn.
  • Arbeitnehmer müssen mindestens den gesetzlichen Mindestlohn erhalten.
  • Löhne müssen regelmäßig, pünktlich und vollständig gezahlt werden.

10. Vermeidung übermäßiger Arbeitszeiten.
  • Die Arbeitszeiten müssen den geltenden Gesetzen entsprechen.
  • Überstunden müssen freiwillig und gesetzeskonform vergütet werden.

11. Disziplinarmaßnahmen, die die Würde und Gesundheit der Mitarbeiter respektieren.
  • Körperliche oder psychologische Bestrafungen sind verboten.
  • Disziplinarmaßnahmen müssen fair, transparent und respektvoll sein.

12. Einrichtung wirksamer Beschwerdemechanismen für Arbeitnehmer.
  • Systeme sollten eingerichtet werden, über die Arbeitnehmer sicher und vertraulich Beschwerden einreichen können.
  • Beschwerden müssen zügig und fair bearbeitet werden.

13. Bereitstellung sicherer, geeigneter und hygienischer Unterkünfte für Arbeitnehmer.
  • Den Mitarbeitern bereitgestellte Unterkünfte müssen sicher, sauber und gesund sein.
  • Es müssen Bedingungen geschaffen werden, die die Grundbedürfnisse erfüllen.

14. Beitrag zum Schutz oder zur Entwicklung des sozialen und wirtschaftlichen Wohlergehens lokaler Gemeinschaften.
  • Aktivitäten dürfen lokalen Gemeinschaften keinen Schaden zufügen.
  • Sozialverantwortliche Projekte, die das Wohlergehen der lokalen Bevölkerung verbessern, sollten unterstützt werden.

15. Respektierung der Rechte, Kulturen und traditionellen Länder indigener und stammesbezogener Völker.
  • Die Lebensweise und Landrechte indigener Völker müssen geschützt werden.
  • Die Zustimmung dieser Völker muss eingeholt werden, bevor Projekte durchgeführt werden.

16. Einhaltung der geltenden Umweltgesetze und -vorschriften.
  • Umweltvorschriften müssen eingehalten werden, und Tätigkeiten, die der Umwelt schaden, sind zu vermeiden.
  • Die erforderlichen Umweltgenehmigungen müssen eingeholt werden.

17. Verantwortungsbewusster Umgang mit Wasser.
  • Der Wasserverbrauch sollte reduziert und effizient gestaltet werden.
  • Die Verschmutzung lokaler Wasserressourcen muss verhindert werden.

18. Verantwortungsbewusstes Abfallmanagement.
  • Abfälle müssen getrennt und ordnungsgemäß entsorgt werden.
  • Recycling sollte gefördert werden.

19. Verantwortungsbewusster Umgang mit Abwasser.
  • Abwasser muss in Kläranlagen behandelt werden.
  • Einleiten von Abwasser in natürliche Ressourcen ist zu vermeiden.

20. Verantwortungsbewusster Energieeinsatz und Überwachung der Treibhausgasemissionen (THG).
  • Energiesparende Technologien sollten eingesetzt werden.
  • Treibhausgasemissionen müssen regelmäßig gemessen und reduziert werden.

21. Offenlegung des Vorhandenseins von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) oder GVO-Bestandteilen in jedem Produkt gegenüber allen Käufern.
  • Lieferanten müssen GVO-Bestandteile in ihren Produkten transparent offenlegen.
  • Irreführende oder unvollständige Informationen dürfen nicht bereitgestellt werden.

22. Offenlegung der Wirkstoffe und Dosierungen (in mg oder g pro Kilogramm Produkt) von Antibiotika oder anderen medizinischen Futtermittelzusätzen in jedem Produkt gegenüber allen Käufern.
  • Alle in Produkten verwendeten Antibiotika und medizinischen Zusätze müssen dokumentiert werden.
  • Käufern müssen genaue und vollständige Informationen zur Verfügung gestellt werden.

Ich bestätige, dass ich diesen Lieferanten-Verhaltenskodex gelesen und verstanden habe und verpflichte mich, seine Bestimmungen einzuhalten.